🤝 SGB XI Entlastungsleistungen – Ihr Recht auf Hilfe im Alltag nach § 45b SGB XI
Hilfe annehmen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern ein Recht, das Sie haben. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen zusätzlich zur Grundpflege jeden Monat eine Entlastungsleistung von 131 Euro zu. Das ist gesetzlich geregelt in § 45b SGB XI. Dieses Geld ist dafür da, Sie im Alltag zu unterstützen – und auch Ihre Angehörigen zu entlasten. ✅ Wofür können Sie die 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen? Zum Beispiel für: Unterstützung im Haushalt (z. B. Putzen, Einkaufen, Wäsche) Begleitung zu Terminen oder beim Spazierengehen Gespräche gegen Einsamkeit – einfach mal da sein Hilfe bei einfachen Alltagsaufgaben Betreuung von Menschen mit Demenz Entlastung pflegender Angehöriger Der Betrag ist zweckgebunden, aber sehr vielseitig nutzbar – und vor allem: monatlich verfügbar. Wenn er nicht vollständig genutzt wird, kann er angespart und später eingesetzt werden (bis zum Juni des Folgejahres). 🏥 Wer bekommt die Entlastungsleistungen? Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 – egal, o
6. Juni 2025