🧳 SGB XI Verhinderungspflege – Ihr Recht auf Entlastung nach § 39 SGB XI
Wer pflegt, braucht auch mal eine Pause. Wenn Ihre Angehörigen Sie regelmäßig betreuen, dürfen sie sich auch mal erholen. Und Sie dürfen trotzdem zu Hause gut versorgt bleiben. Das ist Ihr gutes Recht – gesetzlich geregelt in § 39 SGB XI. Dafür gibt es die Verhinderungspflege. ✅ Was bedeutet Verhinderungspflege? Verhinderungspflege heißt: Wenn Ihre private Pflegeperson – zum Beispiel Ihre Tochter, Ihr Partner oder ein Nachbar – einmal verhindert ist, übernehmen wir die Pflege vorübergehend. Das kann sein bei: Krankheit Urlaub Terminen Erschöpfung Sie müssen sich in dieser Zeit um nichts kümmern – wir springen zuverlässig ein. 💶 Was steht Ihnen 2025 zu? Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Beträge für die Verhinderungspflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr für Ersatzpflege durch einen Pflegedienst wie Cura Zusätzlich kombinierbar mit Kurzzeitpflegeleistungen → Gesamt bis zu 3.386 Euro jährlich möglich 💡 Neu seit 2025: Der Eigenanteil kann flexibler genutzt werden – mehr Entlastung, besser pl
6. Juni 2025